Aufruf zur Interessensbekundung „Vielfalt – Wir leben sie“ 2019

Die pädagogischen Angebote für junge Geflüchtete haben in den letzten Jahren in zahlreichen Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit stattgefunden. Dabei handelte es sich um Projekte zur Inklusion der jungen Menschen in ein neues Umfeld, der Unterstützung zum Lernen der Sprache oder zum Kennenlernen der neuen Umgebung.

Im Jahr 2019 wird die AGOT-NRW Inhalte, Methoden und Ansätze der Projekte nachhaltig weiterentwickeln. Ihnen wird es weiterhin möglich sein, begonnene Projekte weiterzuführen, neue Projekte zu beantragen oder bereits begonnenen Projekten einen neuen Schwerpunkt zu geben. Allerdings werden sich auch in 2019 wieder mehr Projekte bewerben als bewilligt werden können, sodass eine Weiterförderung nicht garantiert werden kann.

In 2019 werden Projekte mit folgenden Themenschwerpunkten gefördert:

Mädchen stärken
Die Zielgruppe stellt die Fachkräfte in den Einrichtungen vor besondere Herausforderungen. Neben einer geschlechtsdifferenzierten Sichtweise auf die pädagogische Praxis bedarf es der Entwicklung spezifischer Angebote oder konkreter Handlungsempfehlungen und „best-practise“ Beispielen, um Mädchen in der Einrichtung und darüber hinaus einen Schutzraum zu bieten, sowie sie in ihrer Selbstermächtigung zu fördern.

Mitbestimmung leben
Die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sind aufgrund der Niedrigschwelligkeit und der Offenheit als Ort der Mitbestimmung besonders geeignet. Dies gilt auch für die Arbeit mit Geflüchteten. Auch das Thema Kinderrechte spielt dabei eine große Rolle. Instrumente der Beteiligung sollen daraufhin überprüft werden, wie eine Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung gelingen kann, insbesondere, wenn sie noch keine Erfahrungen mit Partizipation machen konnten. Daneben gilt es für die Praxis, Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung zu ermutigen, ihre kulturellen Wurzeln in Gestaltungs- und Entscheidungsprozesse einzubringen und ihr zivilgesellschaftliches Engagement zu fördern.

 

Identität stiften
Die AGOT-NRW legt ein breites Inklusionsverständnis zugrunde. Diversität zeigt sich in den Einrichtungen in sehr unterschiedlichen Facetten. Als Ergebnis sollen Aspekte der diversitätsorientierten Pädagogik für die Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Arbeit mit Geflüchteten ermittelt werden, um der Herausforderung des Aushandelns eines gemeinsamen „Wir“ unter Berücksichtigung von Identität, Erfahrungen und eigenen Konstruktionen des „Anderen“ zu begegnen.

 

Raum geben
Das Thema wird dabei multiperspektivisch betrachtet: Auf der einen Seite bieten die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit eigene Räume für junge Menschen, und somit auch für Geflüchtete. Auf der anderen Seite sind die Einrichtungen aktiver Bestandteil eines lebendigen Sozialraums. Wie es gelingt, dass Geflüchtete sich eigene Räume aneignen und sich aktiv in den Sozialraum einbringen soll im Rahmen der Projekte ermittelt werden.

Jedes Projekt muss sich einem der Themenschwerpunkte zuordnen.

In 2019 wird es zwei Möglichkeiten der Antragsstellung geben:

  • Basisprojekte
  • Profilprojekte

Basisprojekte: Zur Stärkung pädagogischer Angebote können Projektmittel zur Finanzierung von Personal- (abrechenbar sind Personalkosten, die durch Stundenaufstockung des bestehenden Personals oder durch Neueinstellung resultieren) und Sachkosten zwischen 2.000,-€ und 12.000,-€ je Projekt zur Verfügung gestellt werden. Diese Förderung soll Angebote ermöglichen, die

  • die Integration junger Menschen in Regelangebote unterstützen,
  • ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen in den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit qualifizieren,
  • die Vernetzung mit anderen Hilfsstrukturen ermöglichen.

Hierbei kann es sich beispielsweise um folgende Angebotsformate handeln:

  • Praxis von Jugendarbeit als partizipatives, diskursives und gendergerechtes Angebot erfahren.
  • Mobile Angebote in der Lebenssituation der Geflüchteten durchführen.
  • Zugang zu Jugendeinrichtungen und anderen jugendgemäßen Angeboten fördern.
  • Orientierung im Sozialraum ermöglichen.
  • Sprachkompetenz anwendungsbezogen fördern.
  • Diskriminierung und Vorurteile gegenüber Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung thematisieren und Handlungsmöglichkeiten erschließen.

Profilprojekte: Hierbei werden drei Projekte pro Themenschwerpunkt ausgewählt, die sich als Profileinrichtung vertiefend einem Thema widmen. Sie werden mit bis zu 30.000 € zusätzlich ausgestattet. Ziel ist es, in Kooperation mit der AGOT-NRW eigene Methoden, Gelingensbedingungen und Formate rund um das Themenfeld zu entwickeln und zu erproben. Diese Profileinrichtungen sollen ihre Projekte unter besonderer Berücksichtigung von Innovationen, bisherigen Ergebnissen und Erkenntnissen zu ihrem Thema durchführen. Mit den zur Verfügung gestellten Ressourcen erhalten sie die Möglichkeit, innovative und nachhaltige Ideen zu entwickeln, welche als „best-practise-Modelle“ für die Offene Kinder- und Jugendarbeit insgesamt dienen können. Beispielsweise wird ein bestimmtes Thema im Rahmen einer kleinen Kampagne entsprechend aufbereitet und die Ergebnisse werden gesondert präsentiert und auf ihre Praxistauglichkeit untersucht, damit auch andere Einrichtungen ein Thema ähnlich bearbeiten können.

Folgende Fragen müssen bei der Bewerbung für ein Profilprojekt schriftlich beantwortet und mit dem Antragsformular gesendet werden:

  • Gibt es etwas in der Einrichtung zum gewählten Thema, dass schon immer umsetzt werden sollte und nun als Profileinrichtungen umsetzen werden könnte?
  • Welche Inhalte könnte die Einrichtung als Profileinrichtung mit der AGOT-NRW bearbeiten, von denen auch andere Einrichtungen etwas haben?
  • Kann für das Projekt eine Stelle mit einem Umfang von 20 Wochenstunden über „Vielfalt – Wir leben sie!“ geschaffen werden? Wie sollen diese Stunden abgedeckt werden?

 

Für eine Beratung steht natürlich auch die eigene Trägergruppe zur Verfügung.

Insgesamt wird erwartet, dass ein Profilprojekt 20 zusätzliche Personalstunden abdecken kann. Von den Profileinrichtungen wird eine rege Mitarbeit im Netzwerk der AGOT-NRW zur Entwicklung und Begleitung des Projekts erwartet. Hierzu zählen vor allem die Profiltreffen, der Fachtag und die aktive Mitarbeit an der Entwicklung von Publikationen. Ziel soll es sein, die guten Ideen, Ansätze und Rahmenbedingungen für die Projekte auch konzeptionell zu bearbeiten und zu dokumentieren, um diese der Fachöffentlichkeit bereit zu stellen.

Die geförderten Projekte/Einrichtungen werden durch eine pädagogische Fachkraft der AGOT-NRW unterstützt, die sie in der Entwicklung, Reflexion und Umsetzung geeigneter Angebote berät und Informationen zur Organisation von Maßnahmen bereitstellt. Ein Fachtag wird zum Abschluss dieses Förderprojektes die gemeinsamen Ergebnisse bündeln und Impulse zur Weiterarbeit setzen.

Projekte, die bereits in 2016, 2017 und/oder 2018 gefördert wurden/werden, können eine Weiterführung des Projekts beantragen.

Das Antragsformular erhalten Sie mit diesem Schreiben oder finden Sie auf www.agot-nrw.de.

Bitte übermitteln Sie den Antrag per Mail UND per Post bis zum 10.12.2018 an die AGOT-NRW.

AGOT-NRW e.V.

Ratiborweg 3

40231 Düsseldorf

info@agot-nrw.de

 

Bei der Frist handelt es sich nicht um eine Ausschlussfrist, es können also auch später noch Anträge eingereicht werden. Allerdings können Anträge, die erst nach dem 10.12.2018 bei uns eingehen, erst in 2019 beschieden werden. Eine Bewilligung kann dann nur erfolgen, wenn noch ausreichend Projektmittel zur Verfügung stehen.

Antragsstellende Einrichtungen werden noch vor Jahresende über eine Bewilligung informiert, sodass ein Projektbeginn zum 1.1.2019 möglich ist.

Es gelten die Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung NRW (§44 LHO), da es sich bei den Mitteln nicht um eine Förderung aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW handelt. Eine Doppelförderung ist nicht möglich. Die LHO finden Sie auf:

http://www.lvr.de/media/wwwlvrde/klinikhph/verbundzentrale/landesbetreuungsamt/dokumente_161/2014_1/rechtsgrundlagen/Verwaltungsvorschriften_zu__44_LHO.pdf

Wir weisen darauf hin, dass eine Bewilligung unsererseits nur unter Vorbehalt einer Bewilligung des Gesamtprojekts erfolgen wird. Diese ist abhängig von der Verabschiedung des Haushalts im Landtag NRW, die voraussichtlich im Januar stattfinden wird. Aus diesem Grund bewilligen wir – wenn gewünscht – zum 1.1.2019, können Ihnen aber nicht zu 100% garantieren, dass dieser Bescheid aufrechterhalten werden kann. Alternativ können Projekte zum 1.3. oder später beginnen, dann reduziert sich die maximale Projektfördersumme um jeweils 1.000 Euro pro später begonnenem Monat (gilt nur für Weiterförderungen von Basisprojekten).

 

Die Mittel werden vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.

 

Antragsaufforderung2019_final

Bewerbungsformular: Bewerbung_Vielfalt_2019