CoronaSchV verlängert bis 26.04. – und FAQs in der 36. Fassung!

Die CornaSchVO – NRW ist um eine Woche – ohne Änderungen für unseren Bereich – mit Gültigkeit bis zum 26. April 2021 verlängert worden. In den nächsten Tagen gibt es, wie gewohnt neue FAQs, mit entsprechend wenig Änderungen und den Verlängerungserlass des MKFFI dazu.

Zum Thema „Testung der Beschäftigten in der OKJA“ hat das Ministerium ein Schreiben veröffentlicht (s. Anlage). Es ist vorgesehen, dass bis 31.07.2021 das Land Selbsttest zur Verfügung stellt. Die Tests werden von Seiten des Landes an die lokalen Jugendämter übersandt. Das weitere Verfahren regeln die Jugendämter in eigener Zuständigkeit.

MKFFI_Ermittlung-Selbsttests_14-04-21

Künftig sind die Arbeitgeber verpflichtet, den Mitarbeitenden kostenlose Testmöglichkeiten anzubieten. Dies gilt auch für die Träger der OKJA! Dazu wird auf Bundesebene die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verlängert und ergänzt. Das wird voraussichtlich in dieser Woche der Fall sein.
Nähere Informationen über die damit verbundenen Anforderungen an die Arbeitgeber finden sich in der entsprechenden Verordnung:

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Referentenentwuerfe/zweite-arbeitsschutzverordnung-sars.pdf?__blob=publicationFile&v=7

Darüber hinaus findet ihr in der Anlage die FAQs in der 36. Fortschreibung mit wenigen, für die OKJA relevanten Änderungen bzw. Ergänzungen.

27. Erläuterungserlass Jugendbildung CoronaSchVO ab 19.04.2021

36. FAQ_Corona_JuFö_MKFFI-LJAE-G5_

Bleibt gesund!