42. FAQs

Hier jetzt online: Die 42. Fortschreibung der FAQ-Liste zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Jugendförderung sowie die aktuelle Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO – des MAGS, in der ab dem 10.06.2021 gültigen Fassung‘

(Hinweis: die die Kinder- und Jugendarbeit betreffenden Änderungen in der ab heute gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung finden sich noch nicht umfassend in die neue FAQ-Liste wieder.)

Es wurden Aktualisierrungen, Ergänzungen und weitere Erläuterungen u.a. bei den folgenden Punkten vorgenommen:

– Punkt 1.4. – 1.6.: Ergänzende Infos zu den Angeboten des § 12 CoronaSchVO
– Punkt 1.11: Durchführung von beaufsichtigten Coronaselbsttests
– Punkt: 1.15 + 1.16: Einverständniserklärungen bei beaufsichtigten Coronaselbsttests
– Punkt 1.30: Geltungsdauer der aktuellen CoronaSchVO
– Punkt 2.2. + 2.3: Hinweise zu Ferienangeboten
– Punkt 2.11: Speisenzubereitung während der Ferienangebote
– Punkt 3.4: Korrektur beim Masketragen drinnen in der Inzidenzstufe 1
– Punkt 3.9: Speisenzubereitung im Rahmen von Regelangeboten
– Punkt 6.5: Aufhebung der Impfpriorisierungen
– Punkt 7.1 + 7.2: Aktualisierte Informationen zu sportlichen und musikalischen Angeboten
– Punkt 8.2: Durchführung von Juleica-Schulungen im Rahmen von § 12 CoronaSchVO

Die Änderungen und Neuerungen sind wieder farbig gekennzeichnet.

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