Neue CoronaSchVO mit Gültigkeit bis zum 8. Juli!

Mit dem 29. Juni 2021 tritt die kurzfristig erneut angepasste CoronaSchVO ist Kraft und läuft bis zum 08. Juli und umfasst somit auch die erste Ferienwoche.

Den Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ergeben sich dabei nur Änderungen für Angebote in den Sommerferien. Im Detail geht es dabei um folgende Regelungen:

  • In Inzidenzstufe 3 gibt es keine Änderungen.
  • In Inzidenzstufe 2 erhöht sich die Gruppengröße bei den eintägigen Ferienangeboten und Ferienangeboten mit täglich wechselnden Gruppen von bislang 20 jungen Menschen auf 30 junge Menschen zzgl. Betreuungspersonal. Die Reglungen für mehrtägige Ferienangebote mit gleichbleibenden Gruppen und die Reglungen zu Ferienfreizeiten und -fahrten bleiben von dieser Reglung unberührt.
  • In der Inzidenzstufe 1 erhöht sich die Gruppengröße bei den eintägigen Ferienangeboten und Ferienangeboten mit täglich wechselnden Gruppen und bei mehrtägigen Ferienangebote und –maßnahmen mit gleichbleibenden Gruppen von bislang 20 jungen Menschen auf 50 junge Menschen im Freiem und bis zu 30 jungen Menschen in geschlossenen Räumen zzgl. Betreuungspersonal. Darüber hinaus entfällt die Notwendigkeit der Gruppeneinteilung bei Ferienfreizeiten und -fahrten in 25er Gruppen, bei mehr als 50 TN*innen.

Die Änderungen sind wie immer gelb hinterlegt. In dieser Woche wird es keine neuen FAQs geben. Somit gilt weiterhin die 44. Fassung.

Bleibt gesund!

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