Neue CoronaSchV – Inzidenzstufe `0´ & FAQs in der 45. Fassung!

Seit dem 09. 07. gilt die neue geänderte CoronaSchV (gültig bis 05.08.). In dieser hat das Land NRW die neue Inzidenzstufe 0 eingeführt, die aktuell das Land selbst sowie ein Großteil der Städte und Kreise in NRW erreichen. Die Inzidenzstufe 0 ist dann erreicht, wenn die 7-Tage Inzidenz die Zahl 10 nicht überschreitet.
Mit der Einführung der Inzidenzstufe 0 gehen zahlreiche weitere Öffnungen und Lockerungen einher. Diese beziehen sich immer auf die vorangegangenen Regelungen in der Inzidenzstufe 1 und sind teilweise zusätzlich abhängig von der Landesinzidenz.

Für die OKJA:

  • entfällt die Begrenzung der Anzahl der Teilnehmenden, sowohl in geschlossenen Räumen, als auch im Freien.
  • entfällt die Begrenzung der Anzahl der Teilnehmenden ebenfalls in Ferienangeboten.
  • außerdem gibt es Veränderungen in der Testpflicht und in den Regelungen zur Maskenpflicht.

Weitere Erläuterungen finden sich auch in der 45. Fassung der FAQs!

Die aktuelle Verordnung und die FAQs findet ihr hier:

210707_coronaschvo_ab_09.07.2021

45._FAQ_Corona_JuFö_MKFFI-LJAE-G5