Die 48. Fortschreibung der FAQ-Liste zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Jugendförderung sowie die aktuelle Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) – des MAGS, in der ab dem 23.08.2021 gültigen Fassung, die Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzregeln“ zur CoronaSchVO und den 34. Erläuterungserlass zur Anwendung der aktuellen CoronaSchVO liegen jetzt vor.
Es wurden Aktualisierungen, Ergänzungen und Erläuterungen u.a. bei den folgenden Punkten vorgenommen:
Punkte 1.1 – 1.2: Aktualisierte Erläuterungen zu rechtlichen Regelungen in der Jugendförderung (es gibt keinen eigenständigen Paragraphen für Angebote und Einrichtungen der Jugendförderung mehr).
Punkt 1.3: Erläuterungen der Regelungen für Angebote in der Jugendförderung (Maskenpflicht, Testpflicht)
Punkt 1.4: Informationen zu Beschränkungen im Freien
Punkt 1.5: Erläuterungen zu Regelungen der Testpflichten
Punkt 1.6: Hinweis, dass es keine Beschränkungen der Teilnehmendenzahl gibt
Punkt 1.7: Hinweis, dass es keine Pflicht zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit gibt
Punkt 1.8: Hinweis, dass genesene und immunisierte Mitarbeitende und Teilnehmende nicht von der Maskenpflicht ab 20 Teilnehmenden befreit sind
Punkt 1.12: Informationen zur Gültigkeit des Negativtestnachweises
Punkt 1.16: Erläuterungen zu Vorgaben und Regelungen für bestimmte Angebotsformen
Punkt 2.1: Hinweis, dass es derzeit keine Regelungen für die Herbstferien gibt
Punkt 3.1: Ergänzender Hinweis zur Beachtung der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzregeln“ zur CoronaSchVO
Punkt 6.1: Informationen zu Regelungen für sportliche, kulturelle und musikalische Angebote
Die Änderungen und Neuerungen sind wieder farbig gekennzeichnet.
Die aktuellen Dokumente findet ihr hier:
34. Erläuterungserlass MKFFI Jugendbildung_ CoronaSchVO ab 23.08.21
210822_coronaschvo_ab_23.08.2021
anlage_coronaschvo_ab_20.08.2021