Neue CoronaSchV & FAQs 51. Fortschreibung!

Die neue Coronaschutzverordnung liegt seit dem 01.10. vor. Sie läuft vorerst bis zum 29.10. und gilt somit auch für die Herbstferien. Demnach gilt, dass Schüler*innen nicht mehr als grundsätzlich getestet gelten, da in den Ferien die Schultestung nicht stattfindet.

Zur Teilnahme an Angeboten der Jugendförderung ist daher ein negativer Testnachweis oder ein beaufsichtigter Schnelltest notwendig (Punkt 1.3 und 1.8 der FAQ), wenn die Kinder und Jugendliche nicht als immunisiert (genesen oder vollständig geimpft) gelten. Die Testungen für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren sind in den Testzentren weiterhin kostenlos.

Die aktuellen Dokumente findet ihr hier:

coronaschvo_ab_01.10.2021_lesefassung_mit_markierungen

51. Fortschreibung der FAQ_Corona_JuFö_MKFFI-LJAE-G5