Aufgrund der rasanten Entwicklung liegt bereits die neue CoronaSchV vor (gültig ab dem 04.12.) sowie die FAQs in der 55. Fortschreibung.
Die zentralen Änderungen sind unter Punkt 1, 4 und 6 der Liste zu finden und betreffen insbesondere die Teilnahme von nicht immunisierten Personen, mögliche Ausnahmen für nicht immunisierte Personen und die Maskenpflicht.