Corona FAQs Nummer 56

Hier ist die 56. Fortschreibung der aktuellen FAQs sowie die aktuelle CoronaSchVO des Landes NRW gültig seit dem 17.12.2021.

Änderungen sind wie üblich in orange hinterlegt. Folgende wichtige Hinweise möchten wir an dieser Stelle bereits mitgeben:

  • Alle Angebote der Kinder- und Jugendförderung sind auch während der Weihnachtsferien weiterhin möglich (siehe Punkt 1.3 und 1.4 der FAQ).
  • Kinder und Jugendliche bis einschl. 15 Jahren müssen vom 12.2021 bis zum 09.01.2022 einen negativen Testnachweis (Bürgertest oder PCR-Test) vorlegen oder einen beaufsichtigten Selbsttest vor Ort durch geschulte Personen durchführen lassen, um als immunisiert zu gelten und an 2G, 2G+ oder 3G Angeboten der Jugendförderung teilnehmen zu können (siehe Punkt 1.3 der FAQ).
  • Auch im Rahmen von 3G-Angeboten (Jugendsozialarbeit, Angebote für sozial oder individuell benachteiligte 16- und 17-Jährige sowie Kinder-, Jugend- und Familienerholungsfahrten) dürfen beaufsichtigte Selbsttests vor Ort von geschulten Personen durchgeführt werden (siehe Punkt 1.3, 1.4 und 1.12 der FAQ).

Punkt 1.3 der FAQ beschreibt die Regelungen und Möglichkeiten für die Ferienzeit vom 27.12.2021 bis zum 09.12.2022 und wurde neu eingefügt.

Punkt 1.4 der FAQ beschreibt die Regelungen, welche aktuell außerhalb der Ferienzeit gelten und wurde ebenfalls im Sinne eines besseren Verständnisses überarbeitet.

Darüber hinaus gibt es in weiteren Punkten der FAQ kleinere und größere Anpassungen (orange markiert).

Die nächste FAQ-Runde zur Besprechung der aufgekommen Fragen und Versänderungen findet am 14. Januar 2022 statt. Fragen können bis zum 13. Januar gerne an die üblichen Kontaktpersonen beim Landesjugendring NRW, der AGOT-NRW, dem Paritätischen Jugendwerk NRW, der LKJ NRW, der LAG Jugendsozialarbeit, dem LWL-Landesjugendamt Westfalen-Lippe und dem LVR-Landesjugendamt Rheinland gerichtet werden.

211216_coronaschvo_ab_17.12.2021_lesefassung_mit_markierungen

211222_56. Fortschreibung_ FAQ_Corona_JuFö_MKFFI-LJAE-G5