Keine weiteren FAQs mehr…!!

Ganze 61 (!) FAQs in knapp zwei Jahren sind seid heute (vorerst) Geschichte!!

Die neue CoronaSchV (gültig seit dem 01.04.) sieht keine Einschränkungen für die Angebote der Jugendförderung mehr vor. Dies bezieht sich sowohl auf die Masken-Pflicht als auch auf eine Test-Pflicht oder sonstiger Zugangsbeschränkungen.

Gleichwohl beinhaltet die Verordnung unter §2 Empfehlungen für die Durchführung der Angebote (auch in den Ferien), auf die wir an dieser Stelle ausdrücklich hinweisen wollen.

– Absatz 1: es sollen die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sogenannte AHA-Regeln) in allen Lebensbereichen angemessen, eigenverantwortlich und solidarisch beachtet werden (vertiefende Hinweise finden Sie in Anlage 1 zur CoronaSchVo).
– Absatz 2: Betreiberinnen und Betreibern von Einrichtungen und für Angebote verantwortlichen Personen wird empfohlen, die bisher für diese Angebote entwickelten Hygienekonzepte weiter aufrecht zu erhalten beziehungsweise an das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen anzupassen und so die Eigenverantwortung aller teilnehmenden Personen zu unterstützen (s. Anlage 2 zur CoronaSchVo).
– Absatz 3: Die Festlegung zusätzlicher verbindlicher Hygienemaßnahmen, Zugangsregelungen und ähnlicher Schutzmaßnahmen, zum Beispiel Maskenpflicht, können im Rahmen des Hausrechts und der Veranstalterverantwortung erfolgen.

Die Offene Kinder- und Jugendarbeit hat in den letzten beiden Jahren bewiesen, dass sie mit der Pandemie verantwortungsvoll umgegangen ist. Wir hoffen, dass das auch unter den sich weiter entspannenden Bedingungen immer noch der Fall sein wird.

Also, bleibt weiterhin vorsichtig und vor allem gesund!

coronaschvo_ab_03.04.2022
61. Fortschreibung_FAQ_Corona_JuFö
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#okjasichtbarmachen