Arbeitshilfe zum Neutralitätsgebot

Arbeitshilfe der AGOT NRW zum Neutralitätsgebot in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

Ziel ist es, junge Menschen zur Selbstbestimmung, gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement zu befähigen. Die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sollen an den Interessen von jungen Menschen anknüpfen.
Die Jugendarbeit ist keine freiwillige Leistung, sondern eine kommunale Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis. Junge Menschen können durch praktische Erfahrungen lernen, Verantwortung zu übernehmen und ihre Interessen selbstbewusst zu vertreten.

Die Projekte in der OKJA, die diese Erfahrungsräume schaffen, werden zweckgebunden gefördert und finanziert. In Zeiten von multiplen Krisen, gesellschaftlichen Spannungen und Spaltung wird in aktuellen Diskursen insbesondere im Zusammenhang mit Finanzierungsfragen vielfach das sogenannte Neutralitätsgebot diskutiert. Einen Überblick was das Neutralitätsgebot bedeutet und wie mit solchen umgegangen werden kann findet sich in der nachfolgenden Arbeitshilfe. 

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