Add-On zum Unvereinbarkeitsbeschluss mit menschenfeindlichen Parteien, Organisationen und Netzwerken
Die AGOT-NRW vertritt als landesweiter Zusammenschluss von fünf Trägergruppen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen. Unter ihrem Dach versammeln sich 1300 Einrichtungen. Die AGOT NRW setzt sich für die Förderung demokratischer Werte, gesellschaftlicher Vielfalt, Chancengerechtigkeit und die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte ein.
Die AGOT-NRW fühlt sich der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK), der UN-Menschenrechtskonvention (UN‑MRK) und dem Grundgesetz in besonderem Maße verpflichtet. Grundlegend bedeutet dies die Anerkennung und nachdrückliche Vertretung aller universellen Grund- und Kinderrechte, der Volkssouveränität, der Gewaltenteilung sowie der Unabhängigkeit der Gerichte als zentrale Prinzipien einer demokratischen Ordnung. Wir verstehen eine pädagogische Praxis der Offenen Kinder- und Jugendarbeit als Feld der selbstwirksamen Partizipation und dem Bekenntnis zur Demokratie.
Hierzu gehört für uns auch die Achtung der freien Meinungsäußerung. Diese gilt uneingeschränkt, solange sie nicht die Menschenrechte und Menschenwürde verletzt, nicht zu Volksverhetzung beiträgt und nicht auf ungeprüften oder nachweislich falschen Quellen basiert. Angriffe jeder Art auf zivilgesellschaftliche Organisationen widersprechen diesem Grundverständnis.
Zum kompletten Add-On zum Unvereinbarkeitsbeschluss mit menschenfeindlichen Parteien, Organisationen und Netzwerken: 2026-09-15_AddOn Unvereinbarkeitsbeschluss
