Prävention sexualisierter Diskriminierung und sexualisierter Gewalt -Position der AGOT-NRW e.V.

Gewaltschutz von Kindern und Jugendlichen wurde in den letzten Jahren in den Fokus der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gerückt und als fortwährendes Thema sichtbargemacht. Dies geschieht durch die Anstrengung von Fachkräften, durch die Politik, die Zivilgesellschaft, aber auch durch das zunehmende Sichtbarwerden von Fällen der Gewalterfahrung (Henningsen & Sielert, 2023, S. 10f).

Die Prävention sexualisierter Diskriminierung und sexualisierter Gewalt in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist im Kontext eines erweiterten Gewaltschutzbegriffes zu verstehen. Sie kann nicht alleinstehend betrachtet werden und ist immer mit anderen Gewaltformen, insbesondere physischer und psychischer, verschränkt. In einer Gesellschaft, in der Gewalt und Grenzüberschreitungen, und damit auch sexualisierte Diskriminierung und Gewalt, geschehen, ist Gewalt auch „Teil des Jugendalltags“ (Rusacket al., 2022, S. 158). Die Frage, ob die Thematik auch Einrichtungen der Offenen Kinder-und Jugendarbeit betrifft, ist damit nicht zu stellen. Stattdessen gilt es anzuerkennen, das sein Schutzkonzept neben der Eliminierung von Risiken auch dazu dient, einen Umgang mit Risiken zu finden. Kindern und Jugendlichen soll das Recht auf Gewaltschutz und Selbstbestimmung vermittelt werden. Sie sollen ein starkes Selbstwertgefühl sowie Handlungs- und Sprachsicherheit erlangen, damit Gewalt nicht mehr erlebt werden muss und im Falle von Erfahrungen im Gewaltkontext professionelle Hilfe eingeholt werden kann.

Mit dem Inkrafttreten des Landeskinderschutzgesetzes NRW im Jahr 2022 erhält die Thematik in NRW einen erweiterten rechtlichen Rahmen und setzt die Entwicklung von Konzepten zum Gewaltschutz in der Kinder- und Jugendarbeit – fort. Es wird sichtbar, dass im Kontext der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Handlungsfähigkeit und -sicherheit sowie andauernder, prozessorientierter, partizipativ angelegter Schutz auf allen institutionellen Ebenen nicht optional sein kann, sondern als notwendiges, strukturelles Element weiter etabliert werden muss. Insbesondere institutionelle Schutz- und sexualpädagogische Konzepte dürfen nicht nur geschrieben werden, sondern müssen in der Praxis jeder Einrichtung Anwendung finden.

Das LKschG NRW ist ein guter und wichtiger Schritt, mit dem Beratungsprozesse und (individuelle) Maßnahmen initiiert und stetig weiterentwickelt werden können.

Was Prävention sexualisierter Diskriminierung und Gewalt ausmacht:
Prävention sexualisierter Diskriminierung und Gewalt ist als allumfassendes pädagogisches Konzept zu verstehen, aus dem sich eine Reihe überschneidender Unterthemen ergeben: Präventive Maßnahmen, Intervention, das Wissen um Kinderrechte und deren Anwendung, Sexuelle Bildung, Entwicklung sexualpädagogischer Konzepte und mehr. Die Mitarbeitenden der Einrichtungen benötigen ein umfassendes pädagogisches Wissen über die Relevanz der Themen sowie Handlungskompetenz in den zusammenhängenden Bereichen und Unterthemen. Prävention sexualisierter Diskriminierung und Gewalt findet also nicht isoliert statt, sie zieht sich durch die gesamte Arbeit und muss im Kontakt mit den Kindern und Jugendlichen innerhalb der Teams und Einrichtungen mit sich als Einzelperson und im Kontakt mit Außenstehenden stattfinden. Sie ist individuell und flexibel in der gesamten Arbeit präsent und muss als pädagogisches Prinzip und fortlaufender Prozess gesehen werden. Um diese Bestandteile in die Arbeit einzubringen, ist eine konsequente Ausrichtung an bestehenden Rechten von Kindern und Jugendlichen notwendig sowie transparente Vorgehensweisen innerhalb der Einrichtungen und Konzepte, die die Ausrichtung von Gewaltschutz als pädagogische Haltung in die alltägliche Arbeit integrieren bringen (vgl. Lips & Rusack 2022, S. 23).

Insbesondere die Sexuelle Bildung ist hierbei als zentrale Maßnahme der Prävention sexualisierter Diskriminierung und Gewalt zu verstehen. Sie ermöglicht Kindern und Jugendlichen ein sexuelles Selbstbewusstsein, Aufbau eines Selbstwertgefühls, Aneignung von Sprachkompetenzen und Solidarität gegenüber sexuellen Verschiedenheiten aufzubauen. Dies ermöglicht eine individuell befriedigende und zugleich sozial verträgliche Entfaltung auf allen Persönlichkeitsebenen. Sexuelle Bildung wirkt sich in Bildungsräumen mit einer positiven Sexualethik stärkend auf die sexuelle Selbstbestimmung aus und erzielt dadurch einen antidiskriminierenden und gewaltpräventiven Effekt. In Themen der Sexualität wie Körperbilder, Beziehungsformen, Identitäten und Orientierungen empowert Sexuelle Bildung insbesondere vulnerable Gruppen. Indem sie konsensuelles Verhalten vermittelt und einen Raum zur Einübung bietet, stärkt Sexuelle Bildung in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit junge Menschen und beugt gleichzeitig tatgeneigtem Verhalten vor (vgl. Sielert, 2014, S. 111ff).

Prävention sexualisierter Diskriminierung und Gewalt ist immer als fortlaufender Prozess zu verstehen. Statt eines fertigen Zustands zeichnet sich Prävention durch gelebte Konzepte und die Entwicklung einer Haltung aus. Dies ist auch in den Grundzügen des Handlungsfeldes begründet und durch die Veränderungs- und Transformationsprozesse der Arbeit gegeben. Schutzkonzepte sind als Schutzprozesse zu verstehen, zu deren Umsetzung eine konkrete pädagogische Haltung benötigt wird (vgl. Lips & Rusack, 2022, S. 27f). Es geht weniger um die Anzahl „erledigter“ Schutzkonzepte, sondern um die Vermittlung einer Haltung und eine kritische Auseinandersetzung der Träger und Einrichtungen, die sich in der Art und Weise wider-spiegelt, wie wir täglich miteinander in Beziehung treten sowie den Einbezug neuer Impulse und darum, Konzepte und Haltungen stetig weiterzuentwickeln. Hierzu gehört auch immer wieder das Einbeziehen neuer Themen, wie etwa den Schutz von Kindern und Jugendlichen in digitalen Räumen. Für eine umfassende Prävention sexualisierter Diskriminierung und Gewalt und die damit einhergehende Erstellung von Schutzprozessen sollen qualitative individuelle Elemente eine tragende Rolle spielen, quantitative Elemente diese lediglich flankieren. Das Einbeziehen von Querschnittsthemen ist notwendig und der Prozess der Prävention niemals abgeschlossen.

Prävention und Grundsätze der Offenen Kinder- und Jugendarbeit:
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit umfasst unter anderem die Grundsätze Partizipation, Freiwilligkeit, Offenheit, Diversitätssensibilität, (Selbst-)Reflexion sowie Reflexion von Machtverhältnissen. Besonders der Grundsatz der Partizipation, die Beteiligung und das Mitentscheiden von Kindern und Jugendlichen, ist für die OKJA grundlegend und bestimmt die Arbeit. Bei der präventiven Arbeit ist der Grundsatz der Partizipation ebenso mitzudenken wie in anderen Bereichen der Arbeit.

Einrichtungen der OKJA werden von Kindern und Jugendlichen oft als sicherer Raum wahrgenommen, in dem ihre Interessen, Meinungen und Sorgen durch die Fachkräfte angehört und gesehen werden. Hier sind Konzepte zur Prävention sexualisierter Diskriminierung und Gewalt besonders wichtig. Kinder und Jugendliche bei deren Entwicklung mit ihrer eigenen Perspektive wahrzunehmen und teilhaben zu lassen, lässt sie Selbstwirksamkeit erlernen und erfahren. Sie können über Maßnahmen, und Verläufe, in denen es schließlich um ihren eigenen Schutz geht, mitentscheiden.

Prävention sexualisierter Diskriminierung und Gewalt und damit einhergehender Selbstbestimmung geschieht in Zusammenarbeit mit den Kindern und Jugendlichen und nicht über sie hinweg (vgl. Lips, Rusack & Schilling, 2022, S. 15ff). Da die Offene Kinder-und Jugendarbeit in den Sozialraum und bestehende Netzwerke eingebunden ist und oft kooperativ arbeitet, sind externe Fachkräfte und Anlaufstellen bei der Prävention sexualisierter Gewalt unbedingt mitzudenken. So ist die Einnahme einer breiten Perspektive und ein Angebundensein an nötige Kooperationspartner*innen gewährleistet. Auch der Grundsatz der Diversitätssensibilität ist bei der Erarbeitung von Konzepten zur Prävention sexualisierter Diskriminierung und Gewalt zu beachten. Vulnerable Gruppen haben besondere Bedürfnisse, sind besonderen Gefahren ausgesetzt und benötigen daher angepasste Konzepte, die intersektionale Diskriminierungen und daraus resultierende Gefahren mit einbeziehen (vgl. Gottwald-Blaser & Unterstaller, 2017, S. 35).

Forderungen:
Damit Gewaltschutz als umfassendes pädagogisches Konzept in den Einrichtungen etabliert werden und gelingen kann, ergeben sich eine Reihe von Forderungen an die Träger und Mitarbeitende der offenen Kinder- und Jugendarbeit:

  • Erarbeiten, einbringen und umsetzen von Schutzkonzepten
  • Entwicklung und Umsetzung von Methodenkompetenz
  • Anerkennung und Berücksichtigung der Individualität und Vielfalt aller Kinder und Jugendlichen, um sie einzubeziehen und zu erreichen
  • Kontinuierliche Weiterentwicklung von Konzepten und Themen unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen
  • Festlegung und Etablierung fachlicher Standards in allen Arbeitsbereichen
  • Stärkung von Netzwerkarbeit und Kooperationen zur Ressourcenfreigabe und gegenseitigen Unterstützung, um widerstandsfähige Strukturen für Kinder und Jugendliche zu schaffen und Mitarbeitende zu stärken
  • Regelmäßige Durchführung von Risiko- und Potenzialanalysen
  • Bereitstellung von Supervisionen
  • aktive Aneignung von Wissen und Haltung durch Teilnahme an Fortbildungen und regelmäßigen Präventionsschulungen, um die Relevanz der Themen aufrechtzuerhalten

Damit die Träger und Mitarbeitenden der Offenen Kinder- und Jugendarbeit diese Forderungen umsetzen können, braucht es die Bereitstellung von Ressourcen und weitere Maßnahmen durch den Gesetzgeber und durch die politischen Akteur*innen.

Daher fordern wir:

  • Schaffung eines dauerhaften und weiter entwickelbaren finanziellen Rahmens und Bereitstellung von Ressourcen
  • Schaffung und Weiterentwicklung gesetzlicher Grundlagen, die die Anforderungen an die Ausgestaltung von Rechten und Schutzkonzepten konkretisieren
  • Bereitstellung individueller Unterstützung durch Kommunen und Träger durch Zuweisung von Zeitressourcen und Schaffung weiterer Rahmenbedingungen, um die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zu ermöglichen
  • Positive Darstellung der Thematik der sexuellen Bildung im Feld und in der Gesellschaft und Benennung von Möglichkeiten, die sich aus dem Konzept der Prävention sexualisierter Gewalt ergeben
  • Schaffung von stärkenden (kommunalen) Netzwerkstrukturen für Träger und Mitarbeitende, ggf. unter Berücksichtigung bereits vorhandener, funktionierender Strukturen.

Die Berücksichtigung der Grundsätze der OKJA bei der Weiterentwicklung von notwendigen Rahmenbedingungen ist von entscheidender Bedeutung, um eine umfassende und nachhaltige präventive Arbeit zu ermöglichen und sicherzustellen, dass Präventionsarbeit und Grundsätze der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sich ergänzen und den Anforderungen gerecht werden. Schließlich ist Prävention sexualisierter Diskriminierung und sexualisierter Gewalt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur funktionieren kann, wenn alle hinschauen, gemeinsam gearbeitet wird und wir Kinder und Jugendliche als Träger ihrer Rechte wahrnehmen.

Quellen:
Gottwald-Blaser, S., Unterstaller A. (2017): Prävention all inclusive. Gedanken und Anregungen zur Gestaltung institutioneller Schutzkonzepte zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Mädchen* und Jungen* mit und ohne Behinderung. München. Amyna e.V.

Henningsen, A. & Sielert, U. (Hrsg) (2023): Praxishandbuch. Sexuelle Bildung, Prävention sexualisierter Gewalt und Antidiskriminierungsarbeit. Wertvoll – divers – inklusiv. Weinheim Basel. Beltz Juventa.

Lips, A. & Rusack, T. (2022): Die persönlichen Rechte als Dreh- und Angelpunkt von Schutz-konzepten. In: Rusack, T., Schilling, C., Lips, A., Herz, A. & Schröer, W. (Hrsg.) Schutzkonzepte in der Offenen Jugendarbeit. Persönliche Rechte junger Menschen stärken. Weinheim Basel. Beltz Juventa.

Lips, A., Rusack, T. & Schilling C. (2022): Kinder- und Jugendarbeit als Chance zur Stärkung und Sicherung der Rechte junger Menschen. In: Rusack, T., Schilling, C., Lips, A., Herz, A. & Schröer, W. (Hrsg.): Schutzkonzepte in der Offenen Jugendarbeit. Persönliche Rechte junger Menschen stärken. Weinheim Basel. Beltz Juventa.

Rusack, T., Schilling, C., Lips, A., Herz, A. & Schröer, W. (Hrsg.) (2022): Schutzkonzepte in der Offenen Jugendarbeit. Persönliche Rechte junger Menschen stärken. Weinheim Basel. Beltz Juventa.

Sielert, U. (2014): Sexuelle Bildung statt Gewaltprävention. In: Böllert, K., Wazlawik, M.
(Hrsg.): Sexualisierte Gewalt. Institutionelle und professionelle Herausforderungen. Springer VS. Wiesbaden.

Der Vorstand der AGOT-NRW e.V.
Düsseldorf, Juni 2024