„Prävention von Gefährdungen des Kindeswohls – Präventionsstrukturen“

Schriftliche Anhörung von Sachverständigen der Kinderschutzkommission
„Prävention von Gefährdungen des Kindeswohls – Präventionsstrukturen“

Die Prävention von Gefährdungen des Kindeswohls gehört zu den Maximen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, an denen das pädagogische Handeln der Fachkräfte ausgerichtet ist.
Über die Regelungen des Bundeskinderschutzgesetzes und zum Kindesschutz im SGB VII hinaus gewährleisten die Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit die Thematisierung und den bestmögliche Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt. In der offenen Arbeit schaffen wir sichere Orte für Kinder und Jugendliche durch ein breites Spektrum institutionalisierter Maßnahmen: Vom pädagogischen Konzept über die Implementierung in Kommunikationswege hin zu verpflichtenden Inhalten von Aus- und Fortbildung für hauptberufliche und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen zieht sich Kinderschutz wie ein roter Faden durch alle Bereiche der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.

Am wirksamsten schützt die Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen indes vor sexualisierter Gewalt durch die Stärkung von jungen Menschen und die Förderung ihrer Entwicklung. Auf den Punkt gebracht: Kindern und Jugendlichen vorleben, dass ihr Körper und ihre Seele nur ihnen selbst gehören. Junge Menschen in die Lage versetzen, Grenzverletzungen wahrzunehmen und artikulieren zu können. Unsere Werkzeuge: Beziehungsarbeit und Partizipation. Mitarbeitende der Offenen Arbeit sind Sprach- und Handlungsfähig und kreieren eine Atmosphäre, die Vertrauen schafft und „scheinbar Unsagbares ansprechbar“ macht.

Die Prävention von Gefährdungen des Kindeswohls findet innerhalb der AGOT-NRW maßgeblich auf der Ebene der vier Trägergruppen statt.

Daher liegt die Beantwortung der Fragen der Sachverständigenanhörung in Form der Position der jeweiligen Trägergruppen vor.

Anhörung Kinderschutz AGOT-NRW