Die AGOT-NRW begrüßt, dass der geplante KJFP 2023 – 2027 in seiner Struktur und Schwerpunktsetzung dem bisherigen Förderplan folgt, da sich dieser in der vergangenen Legislatur durchaus bewährt hat und auch in Zukunft praktikabel erscheint.
Im Vorwort der Eckpunkte ist eine Altersgrenze von 21 Jahren in der Zielgruppe beschrieben. Hier muss deutlich gemacht werden, dass bei einer KJFP-Förderung auch junge Menschen bis 27 förderfähig bleiben.
Die Schwerpunktsetzung auf die Infrastrukturförderung entspricht dem aktuellen Bedarf, wenngleich die Infrastrukturförderung auf kommunaler Ebene durch die Unterstützung des Landes weiterhin flächendeckend nicht auskömmlich ist, mit der Konsequenz, dass vielerorts Regelangebote über die Projektförderung des Landes abgesichert werden müssen. Dies folgt wiederum nicht der Logik der Projektförderung, ist aber zur Absicherung und Qualitätssicherung der Einrichtungen zwingend erforderlich.
In den thematischen Schwerpunktsetzungen im Bereich der Projektförderung finden wir uns wieder und begrüßen grundsätzlich die relativ weiten und offenen Beschreibungen der jeweiligen Handlungsrahmen und Angebote, die hier förderfähig sind.
Insgesamt nehmen die in der AGOT-NRW organisierten Trägergruppen zur Kenntnis, dass durch die zusätzlichen Mittel zur Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes und die Dynamisierung der Kinder- und Jugendförderplan NRW im Vergleich zur letzten Legislatur auf einem stabilen Niveau bleibt.
In der Position 1.16 ist es uns wichtig, von der „Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes“ insgesamt zu sprechen, um nicht mit der Betitelung „Fachberatung und Fortbildung zu Schutzkonzepten“ eine Fokussierung auf das Hinwirken auf Schutzkonzepte zu bewirken. Unsere Konzepte dazu sehen hier mehr vor als das Hinwirken auf Schutzkonzepte und sollen langfristig auch Querschnittsthemen (Empowerment, Kinderrechte, Medienkompetenz, gesellschaftliche Vielfalt, Rassismus etc.) abdecken und diese in der Praxis der Offenen Kinder- und Jugendarbeit stetig weiterentwickeln. Die Engführung auf Schutzkonzepte ist unseres Erachtens irreführend, da noch nicht alle Themen rund um die Konzeption von Schutzkonzepten in der Jugendförderungslandschaft erfasst sind.
Die zusätzliche Förderposition 6.2, die ohne Erhöhung der Gesamtsumme im KJFP umgesetzt werden soll, ist hier inhaltlich notwendig und gut, aber voraussichtlich nicht mit einer ausreichenden Summe hinterlegt, die die zahlreichen Sonderprogramme rund um die Bewältigung der Coronafolgen in 2021/2022 aufgefangen und möglich gemacht haben. Ob mit der neuen Förderposition und der reinen Verschiebung von Mitteln ohne deutliche Aufstockung die zusätzlichen Bedarfe der Kinder und Jugendlichen erfüllt werden können, ist sehr zweifelhaft. Hier hätten wir uns eine Erhöhung der Gesamtsumme gewünscht.
Die wirtschaftliche und politische Lage ist derzeit kompliziert. Gerade deshalb hätten wir uns für die junge Generation ein stärkeres finanzielles und damit inhaltliches Zeichen gewünscht und fordern das Land NRW auf, im Laufe der Legislatur weitere Fördermöglichkeiten für Angebote, die den Bedarfen aus den Coronafolgen entsprechen, zu entwickeln.
Die Dynamisierung des aktuellen Jahres ist durch die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine nicht ausreichend, da der angewandte Schlüssel im Vergleich zur Kostenentwicklung viel zu gering ist. Wir vermissen eine Berücksichtigung der Situation in den Offenen Türen, deren Träger immense Energiekosten und die deutlich erhöhte allgemeine Preissteigerung stemmen müssen. Auch hier sind Sonderprogramme und ggf. Veränderungen bei der Dynamisierung – zusätzlich zu den geplanten Instrumenten wie Gaspreisbremse und Co. – im nächsten Jahr erforderlich. An dieser Stelle sei auch noch einmal erwähnt, dass viele Träger weiterhin vor existenzbedrohenden Sanierungskosten – nicht nur für energetische Sanierungsmaßnahmen – gestellt sind, die auch nicht durch die Kommunen sichergestellt werden können. Hier fordern wir weiterhin, dass das Land NRW sich der Problematiken an Dach und Fach in den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit annimmt, ggf. im Rahmen des KJFP, mit Investitionssonderprogrammen, oder auch mit der Bereitstellung von Informationen, welche Förderprogramme aus anderen Ressorts dafür genutzt werden können.
Gewaltige Auswirkungen haben die Kostensteigerungen auch in der Position 5.2 (internationale Begegnungen) und für Freizeiten. Insgesamt dürften alle Maßnahmen mit Reisekostenanteil teurer werden. Durch die geringe Dynamisierung ist absehbar, dass in den entsprechenden Förderpositionen weniger Projekte durchführbar sein werden, was wir sehr bedauern. Gerade in den ersten Jahren ohne (hoffentlich) signifikante Corona-Einschränkungen sollte das Land hier größere Potentiale schaffen.
Etwas unklar ist derzeit noch die Abgrenzung zwischen den Positionen 4.3 und 6.2; hier braucht es eine Spezifizierung, zu deren Ausgestaltung wir unsere Mitarbeit gern anbieten. Eine weite Fassung der Positionen ist gut und wünschenswert. Insgesamt versucht der Förderbereich IV Problemlagen von Kindern und Jugendlichen zu erfassen. Die Unterteilung mit Labeln widerspricht als solche schon einem inkludierenden Ansatz und gehört auf Dauer überwunden, um den aktuellen Debatten um Intersektionalität gerecht zu werden.
Insgesamt vermissen wir im aktuellen Entwurf ein zukunftsgerichtetes Inklusionsverständnis. Es wird noch nicht ersichtlich, wie in der Kinder- und Jugendförderung in NRW die diesbezüglichen Veränderungen im SGB VIII umgesetzt werden können. Als AGOT-NRW geben wir zu bedenken, dass die gesetzlichen Veränderungen im SGB VIII für die Jugendförderung insgesamt schon jetzt Gültigkeit haben und eine sofortige Umsetzung fordern – unabhängig vom Stufenprogramm, das für andere Bereiche der Jugendhilfe Anwendung findet. Dabei ist zu beachten, dass es hier nicht nur um eine bauliche Barrierefreiheit geht, sondern um die „Sicherstellung einer Zugänglichkeit und Nutzbarkeit“ der Angebote und Einrichtungen insgesamt. Dazu braucht es weitere Maßnahmen z.B. in der Weiterbildung der Mitarbeiter*innen sowie in der Schaffung von Rahmenbedingungen, die den Bedarfen von jungen Menschen mit Behinderungen gerecht werden. Dazu braucht es zusätzliche Ressourcen, die für uns in den Eckpunkten zum KJFP nicht berücksichtigt werden.
Im Förderbereich V wünschen wir uns eine deutlichere Hinführung zum Bildungsverständnis in der Jugendförderung und der Relevanz der ganzheitlichen Bildung im Gesamtkontext von Bildungsprozessen von Kindern und Jugendlichen.
Besonders bedauerlich ist, dass die Titelgruppe 68 bislang nicht in die Infrastrukturförderung (Förderbereich I) des KJFP überführt wurde und die Überführung in den Eckpunkten auch in der Legislatur 2023 – 2027 nicht zu finden ist. Die beste Lösung für die OKJA ist eine Verstetigung der Mittel, um die wichtige Arbeit dauerhaft fortsetzen zu können. Flucht und Migration sind keine Phänomene – es sind andauernde Aufgaben. Daher braucht es die entsprechende Bereitstellung in einer Förderposition. Notwendige Bedingung für eine erfolgreiche Fortführung der Projekte ist, dass die wesentlichen Rahmenbedingungen der aktuellen Förderung beibehalten bleiben (darunter nahtloser Maßnahmebeginn zum 1.1., Möglichkeit der Weiterleitung von Mitteln, 100%-Finanzierung).
Der Vorstand der AGOT-NRW
Düsseldorf, Dezember 2022
