Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Offene Tür NRW (AGOT-NRW e.V.) zum Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Einführung einer/s unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte in Nordrhein-Westfalen

Die AGOT-NRW e.V. begrüßt den Gesetzesentwurf zur Einführung einer*s unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte in Nordrhein-Westfalen als wichtigen Schritt zur weiteren Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen sowie zur weiteren Festigung und Sichtbarmachung der Relevanz von Kinder- und Jugendschutz. Folgend nehmen wir zu Aspekten des Gesetzentwurfs Stellung und möchten noch einmal ausdrücklich die Bedeutung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) als wesentliche Akteurin im Kinder- und Jugendschutz hervorheben.

Im Gesetzentwurf und der Stellenbezeichnung (vgl. Entwurf §18 Abs. 1 LKschG NRW) vermissen wir die Dimension der Geschlechterdiversität. Es wird der oder die Beauftragte beschrieben, wodurch Personen außerhalb des binären Geschlechtersystems ausgeschlossen werden.

  1. Stärkung von Kinderrechten und Kinderschutz auf Landesebene

Wir unterstützen ausdrücklich das Ziel, Kinderrechte und Kinderschutz stärker in das gesamtgesellschaftliche Bewusstsein und damit auch in ein politisches Bewusstsein zu rücken. Durch die Einrichtung einer*s unabhängigen Beauftragten werden die Themen auf Landesebene sichtbar gemacht und in den politischen Diskurs integriert. Besonders die Unabhängigkeit dieser Position ist entscheidend, um ohne politische oder institutionelle Zwänge zu agieren und eine Fachlichkeit zu bewahren, was für die Effektivität und Glaubwürdigkeit der Funktion unerlässlich ist.

Zudem begrüßen wir ausdrücklich die Bezugnahme auf die UN-Kinderrechtskonvention, die das Kind als eigenständige Persönlichkeit in den Mittelpunkt stellt und dabei die Schutzrechte und die Verpflichtung zu wirksamen Maßnahmen betont.

  1. Kinder und Jugendliche als Träger*innen ihrer Rechte mit einbeziehen

Der Entwurf erkennt Kinder und Jugendliche als Träger*innen ihrer eigenen Rechte an und nennt mehrfach die Relevanz, sie bei der Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen einzubeziehen. Zudem wird die Notwendigkeit hervorgehoben, Kinder und Jugendliche in ihrer Heterogenität und in ihren individuellen Lebenswelten wahrzunehmen. Diese Punkte begrüßen wir ausdrücklich, denn nachhaltiger und umfassender Schutz junger Menschen kann nur stattfinden, wenn individuelle Maßnahmen getroffen werden, sie als Träger*innen ihrer Rechte wahrgenommen werden und mit ihnen statt über sie entschieden wird.

Bei einer Konkretisierung des Vorhabens, Kindern und Jugendlichen mit einzubeziehen, möchten wir ausdrücklich auf die Offene Kinder- und Jugendarbeit als wichtige Akteurin im Feld verweisen. Da Partizipation ein Grundsatz der OKJA ist, wird dieser Punkt bereits Schutz fördernd umgesetzt.

  1. Bedeutung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) für den Kinderschutz vor Ort

Die zentrale Rolle der OKJA im Kinderschutz muss auch im Gesetzentwurf anerkannt werden. Einrichtungen der OKJA sind durch ihre feste Verankerung in Kommunen und in ihrer grundsätzlichen Ausrichtung oft erste Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche. Junge Menschen äußern hier Bedarfe und Anliegen, sehen Einrichtungen als Räume des Vertrauens und der Unterstützung und suchen oft auch Schutz. Fachkräfte der OKJA verfügen über umfassendes Wissen über die spezifischen Bedürfnisse und individuellen Herausforderungen vor Ort und können so gezielt und situativ auf diese eingehen. Für einen wirksamen Kinder- und Jugendschutz ist die Arbeit der OKJA unverzichtbar. Eine landespolitische Struktur darf keinesfalls als Ersatz für bewährte lokale Strukturen verstanden werden.

In der Vergangenheit hat die AGOT-NRW bereits betont, dass Konzepte zum Gewaltschutz in den Trägern und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe selbst entwickelt, umgesetzt, stetig reflektiert und evaluiert werden müssen.[1] Strukturen und individuelle Gegebenheiten sind zu analysieren, um individuelle Maßnahmen zu entwickeln. Für diese umfassende Arbeit, die ein dauerhafter und transformativer Prozess ist, ist zum einen die ausreichende Ausstattung mit Ressourcen nötig, aber auch die Beteiligung aller wichtigen Akteur*innen. Daher plädieren wir unbedingt für einen Einbezug der OKJA, damit individuelle Gegebenheiten vor Ort sowie die Bedürfnisse junger Menschen mit beachtet werden und Maßnahmen sinnvoll und passend sind.

Ein*e unabhängige*r Beauftragte kann eine Bereicherung sein, jedoch ist eine Entwicklung von Doppelstrukturen zu vermeiden, die sich überlagern und eventuell ähnliche Aufgaben übernehmen. Eine gute Vernetzung ist hier Vernetzung notwendig. So ist darauf hinzuweisen, dass sich Träger und Einrichtungen bereits in Prozessen befinden. Vor Ort sind bereits Schutzkonzepte entwickelt worden, die insbesondere die Themen Kinderschutz sowie die Prävention sexualisierter Gewalt beschreiben und Interventionen aufzeigen. Weiterhin werden viele Bildungsmaßnahmen zu den Themen durchgeführt und dabei insbesondere neue Konzepte und Methoden erprobt.

  1. Vermeidung von Symbolpolitik

Die Einführung einer*s unabhängigen Beauftragten darf keine bloße Symbolpolitik sein. Um effektiv arbeiten zu können, ist eine Ausstattung dieser Position mit echten Befugnissen und ausreichenden Ressourcen notwendig. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die Verantwortung für den Kinderschutz nicht allein auf diese Position verlagert wird, sondern bestehende Strukturen auf Landesebene weiterhin Anerkennung und Förderung finden und eine enge Zusammenarbeit mit diesen entsteht. Kinder- und Jugendschutz kann nur gelingen, wenn er als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen und aktiv in den Strukturen umgesetzt wird.

  1. Fazit

Die AGOT-NRW sieht in der Einführung einer*s unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte eine sinnvolle Ergänzung der bestehenden Strukturen in Nordrhein-Westfalen. Wir appellieren jedoch an die Landesregierung, die OKJA und damit die AGOT NRW, andere freie Träger und deren Einrichtungen als unverzichtbare Partner*innen einzubinden. Eine enge Verzahnung aller Akteur*innen ist entscheidend, um Kinder- und Jugendschutz in seiner ganzen Breite und Tiefe umzusetzen und die Rechte von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu stärken.

Wir sind bereit, uns aktiv in diesen Prozess einzubringen und freuen uns auf einen konstruktiven Dialog.

 

Der Vorstand der AGOT-NRW e.V.

Düsseldorf, September 2024

 

[1] https://agot-nrw.de/2024/07/17/praevention-sexualisierter-diskriminierung-und-sexualisierter-gewalt/

https://agot-nrw.de/agot_statement/stellungnahme-kinderschutzgesetz-nrw/