Appell der „Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW“ zum Weltkindertag!

Kind sein bedeutet für junge Geflüchtete im mehrfachen Sinn einen Ausnahmezustand!

Kinder haben ein Recht auf Leben und Entwicklung gemäß Artikel 6 der UN Kinderrechtskonvention. Dieses Kinderrecht ist in einem
umfassenden und ganzheitlichen Sinn zu verstehen sowie im Zusammenhang mit anderen Förderrechten wie denen auf Bildung und
Gesundheitsschutz.
Junge Menschen in Zentralen Unterbringungseinrichtungen sind in der Corona Pandemie mehrfach getroffen . Die ohnehin eingeschränkten Teilhabechancen junger Menschen werden durch die Corona bedingten Regelungen zusätzlich verringert. Hinzu treten die
gesundheitlichen Risiken aufgrund der engen räumlichen Gegebenheiten und mangelnden Hygienemöglichkeiten.

Auf die begrenzten Entwicklungs möglichkeiten insbesondere im Bereich der schulischen Bildung von jungen Geflüchteten in Zentralen
Unterbringungseinrichtungen verwies die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW bereits in der Vergangenheit mehrfach . Ferner wurde im letzten Appell auf die Corona bedingten weiteren Teilhabeeinschränkungen sowie die hohen gesundheitlichen Risiken in
Gemeinschaftsunterkünften aufmerksam gemacht.

Die staatliche Verantwortung für die Umsetzung der Rechte von Kindern auf Bildung, Freizeit und Kontakte muss ernst genommen
werden! Kindern und Jugendliche nohne Bleibeperspektive und auch jungen Menschen bis zur Zuweisung in eine Kommune dürfen nicht
ihre Rechte verwehrt werden, sie dürfen nicht isoliert werden. Ihnen ist der Zugang zu örtlichen Bildungs-, Beratungs und Freizeitangeboten sowie zu entsprechenden digitalen Angeboten zu ermöglichen. Die erforderliche digitale Infrastruktur mit Internet, Endgeräten und
Software muss zur Verfügung gestellt werden. Ein erster Anfang ist sicherlich über das schulnahe Bildungsangebot gemacht, welches
aktuell in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes NRW startet.

Trotz dem ruft die Aktionsg e meinschaft Junge Flüchtlinge in NRW erneut die Landesregierung auf, es umgehend zu ermöglichen, dass
Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern, unabhängig von ihrer Bleibeperspektive, in die Kommunen zugewiesen und dezentral in
Wohnungen untergebracht werden. Damit sollen Kinder und Jugendliche die Möglichkeit erhalten, zeitnah eine Regelschule besuchen zu können.

Der Appell als Download:

Appell Weltkindertag 2020-1