Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit bleiben geöffnet!

Unsere Einrichtungen der OKJA dürfen auch weiterhin lt. Coronaschutzverordnung mit Gültigkeit zum 2. November 2020 (Montag) geöffnet bleiben!
Die Coronaschutzverordnung findet sich unter www.land.nrw/corona
Die gröbsten Einschränkungen für das Arbeitsfeld der OKJA im November:
– Beschränkung auf eine 10 Personenreglung
– Durchgäniges Tragen des Mund-Nasen-Schutzes
– Keine Fahrten und Tagesausflüge
Es gibt noch viele ungeklärte Detailfragen. Diese sollen nun im Laufe der Woche geklärt werden. Ab Montag wird es einen Erlass des MKFFIs geben und die dazu passenden FAQs. Diese dann auf unserer Homepage www.agot-nrw.de