Wichtige Informationen und Abfrage zum neuen GEMA Rahmenvertrag

Ab dem 1.1.2018 gilt ein neu verhandelter GEMA-Tarif für die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.

Ende November wird die GEMA beginnen, die Verträge mit dem bisherigen Tarif WR-OKJE zu kündigen. Das Kündigungsdatum hängt davon ab, wann der Vertrag erstmalig im Jahresverlauf abgeschlossen wurde. Anstatt der gewohnten Vertragsverlängerung wird dann vier bis sechs Wochen vorher eine Kündigung von Seiten der GEMA erfolgen. Gleichzeitig wird dem Träger/der Einrichtung ein Vertrag mit dem neuen Tarif WR-KJA, angeboten werden.

Der Vertrag mit dem neuen Tarif WR-KJA der Ihnen von der GEMA mit der Kündigung des alten Vertrages mit dem Tarif WR-OKJE angeboten wird, generiert wie bisher einen Nachlass von 20% und kann von allen Einrichtungen abgeschlossen werden, die Mitglied in einer der vier Trägergruppen der AGOT-NRW (ABA, ELAGOT, FBF, LAG Kath. OKJA NRW) sind.

Damit die GEMA weiß, welche Einrichtungen für den Vertrag berechtigt sind, ist es zwingend notwendig an unserer Abfrage teilzunehmen. Dafür steht Ihnen untenstehendes Online-Formular zur Verfügung.

Tarifvereinbarung_WR-KJA

Weitere wichtige Informationen zum neuen GEMA Vertrag

Hinweise zum Ausfüllen des GEMA