12. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung

Der Kinder- und Jugendbericht (Volltitel: „Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland“) ist ein Bericht einer von der Bundesregierung beauftragten Expertenkommission, der pro Legislaturperiode ähnlich dem Familienbericht der Bundesregierung von der deutschen Bundesregierung schriftlich herausgegeben wird. Laut Gesetz muss er in jeder Legislaturperiode (alle vier Jahre) dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt werden.

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