Intervention wird geleistet, wenn es zu Vorfällen (sexualisierter) Gewalt kommt. Intervention durchbricht Gewalt und ist je nach Fall individuell. Trotz der Individualität sind in (Schutz-) Konzepten definierte Verfahren und Zuständigkeiten maßgeblich, um im Fall von Gewalt angemessen zu reagieren.
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