Das Neutralitätsgebot besagt, dass staatliche und öffentlich geförderte Einrichtungen keine parteipolitische Position einnehmen dürfen (BVerfG 1977). Dies dient dem Schutz der Meinungsvielfalt und der Unabhängigkeit pädagogischer Institutionen. Fachkräfte der OKJA dürfen keinerlei parteipolitische Beeinflussung ausüben, um nicht einseitig in die Meinungsbildung einzugreifen, um die politische Willensbildung und Meinung junger Menschen im Sinne eigener Auffassungen zu beeinflussen.
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