UN-Behindertenrechtskonvention

Das 2006 von der UNO-Generalversammlung in New York verabschiedete und 2008 in Kraft getretene Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, BRK) ist ein von 177 Staaten und der EU durch Ratifizierung, Beitritt (accession) oder (im Fall der EU) formale Bestätigung (formal confirmation) abgeschlossener völkerrechtlicher Vertrag, der die bislang bestehenden acht Menschenrechtsabkommen für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisierte:

Sie werden nicht mehr als „krank“ bzw. „Kranke“ bezeichnet und betrachtet („medizinisches Modell“), sondern als gleichberechtigte Menschen („Menschenrechtliches Modell“), deren Behinderung eher von außen durch Umwelt und Strukturen erfolgt.

Die Konvention wurde über fünf Jahre erarbeitet und betrifft ca. 650 Mio. Menschen; keine anderes UN-Übereinkommen bislang wurde so schnell von so vielen Staaten ratifiziert und mit Vertretungen der Betroffenen erarbeitet.

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