Kinder- und Jugendarbeit ist eine Pflichtaufgabe!

Auf die Anfrage von Norbert Kozicki, stellvertretender Vorsitzender der AGOT NRW, ob die Förderung der Jugendverbandsarbeit und der Offenen Kinder- und Jugendarbeit als „freiwillige Leistung“ betrachtet werden kann, antwortete die Jugendministerin Ute Schäfer eindeutig: Kinder und Jugendarbeit ist eine Pflichtaufgabe! Eine wichtige Botschaft für die Vertreterinnen und Vertreter der Jugendarbeit in den über 200 Städten mit Haushaltskonsolidierungskonzepten.

Hier der Wortlaut des Antwortschreibens:

Förderung der Jugendarbeit als Pflichtleistungen der Kommunen

Ihre elektronische Post vom 21. März 2005

Sehr geehrter Herr Kozicki,

Frau Ministerin Schäfer hat mich gebeten, auf Ihre mit elektronischer Post vom 21. März 2005 übersandte Eingabe zu antworten.

Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz schafft eine verlässliche Grundlage für die Kinder- und Jugendpolitik in Nordrhein-Westfalen. Das Gesetz trat zum 1. Januar 2005 in Kraft.

Gleichzeitig weise ich jedoch darauf hin – und dies dürfte Ihnen bekannt sein -, dass die §§ 15, 16 und 17, die unter anderem die Gewährleistungsverpflichtung und die Grundsätze der Förderung regeln, erst zum 1. Januar 2006 in Kraft treten werden.

Abgesehen von diesen zeitlichen Festschreibungen trifft es zu, dass die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes verpflichtet sind. Es handelt sich hier also um keine freiwillige Leistung, sondern die Pflichtaufgabe wird eindeutig festgeschrieben. Gleichzeitig wird aber darauf verwiesen, dass die Kommunen im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit dafür Sorge zu tragen haben, dass die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt werden.

Diese Verpflichtung liegt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und die Festlegung der jeweils notwendigen Förderhöhen kann daher durch das Land nicht beeinflusst werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

gez. Klaus Schäfer