Neue CornonaSchV ab dem 22.02. und FAQs in der 30. Fortschreibung!

Die neue CoronaSchV mit Gültigkeit ab dem 22.02. sowie die FAQs in der 30. Fortschreibung liegen jetzt vor. Die Verordnung ist vorerst gültig bis zum 07.03. 2021. Leider bringt sie für die OKJA keine wesentlichen Veränderungen geschweige denn Verbesserungen mit sich. Nur die Möglichkeit für 1:1 Präsenzangebote gilt nun nicht mehr nur in dringlichen Fällen, sondern kann grundsätzlich erfolgen. Alles weitere könnt ihr wie üblich den Anlagen entnehmen.

Bleibt gesund!

210219_coronaschvo_ab_22.02.2021

210224_30. FAQ_Corona_JuFö_MKFFI-LJAE-G5