Neue CoronaSchV ab 02.11.2020 und neue FAQs (18. Update)!

Die neue CoronaSchV mit Wirkung vom 02.11. liegt jetzt vor.  Die gute Nachricht, auch im November dürfen die Einrichtungen der OKJA weiterhin geöffnet bleiben, auch wenn die Rahmenbedingungen und der damit verbundene Spielraum wieder deutlich geringer geworden ist.

Die detaillierten Informationen könnt ihr wie immer den Anlagen entnehmen. Bleibt alle gesund!

Corona-Erläuterungserlass-Jugendbildung-MKFFI-02.11.2020

2020-10-30_coronaschutzverordnung_vom_30._oktober_2020-2-1

201102_18.-FAQ-Corona-JUFÖ-NRW