Positionspapier der AGOT-NRW e.V. zum Landtagswahlrecht in Nordrhein-Westfalen

„Entschlossen offen für´s Wählen ab 16 “
Wie im aktuellen Rot-Grünen Koalitionsvertrag auf Seite 140 vereinbart, will die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen „[i]m Rahmen einer überparteilichen Verfassungskommission (…) [die] Herabsenkung des Wahlalters auf 16 Jahre (…) überprüfen.“

Die AGOT-NRW e.V. hält die Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen auf 16 Jahre für geboten und begrüßt daher den erklärten Willen der Landesregierung, in Kooperation mit der Opposition eine entsprechende Änderung der Verfassung vorzunehmen. Gleichzeitig betrachtet die AGOT dies als einen weiteren Schritt in Richtung politischer Partizipation junger Menschen und fordert Regierungskoalition sowie Opposition dazu auf, Jugendlichen perspektivisch bereits vor Erreichen des 16. Lebensjahrs das Wählen auf Landesebene und kommunaler Ebene zu ermöglichen.

Begründung
Der Zeitpunkt, ab dem Menschen dazu in der Lage sind, politische Prozesse zu begreifen, zu bewerten und zu gestalten, kann nicht in Form einer allgemeinen Altersgrenze haarscharf benannt werden. Gleichwohl zeigen renommierte Studien, wie die aktuelle Sinus-Studie oder Befunde der politischen Sozialisationsforschung, und etablierte, jugendpolitische Projekte, wie die U-18-Wahl des Landesjugendrings, dass junge Menschen bereits weit vor dem Erreichen des 18. Lebensjahres an Politik interessiert und zu „vollwertiger“ politischer Beteiligung fähig sind.

Die häufig ins Feld geführten Unterschiede zwischen der politischen Bildung von 18-jährigen im Vergleich zu Jüngeren und die unterdurchschnittliche Wahlbeteiligung von jungen Erwachsenen in der Altersgruppe der 18-24-jährigen sind nach Auffassung der AGOT überwiegend Ausprägungen des bislang angewandten Wahlsystems und einer strukturellen sowie altersübergreifenden Politik(er)verdrossenheit. Demgegenüber sieht die AGOT an Hand ihrer Erfahrungen in der außerschulischen Bildung große Potentiale in der Ausweitung der politischen Beteiligung von jungen Menschen durch die Schaffung von wahlpolitischen Ermöglichungsstrukturen. In diesem Zusammenhang unterstützt die AGOT die Forderung des Landesjugendrings NRW, die Partizipationsmöglichkeiten für junge Menschen über die Teilnahme an Wahlen hinaus auszubauen.