Veröffentlichungen

Vielfalt - Wir leben sie ! Doku 2019

„Das Fundament der Vielfalt ist die Einzigartigkeit!" Dieses Zitat des österreichischen Lehrers, Dichters und Aphoristikers Ernst Ferstl steht sinnbildlich für das Projektjahr `Vielfalt - Wir leben sie 2019´!

Lobbyarbeit in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

Diese Publikation richtet sich an Trägervertreter*innen, die Offene Treffpunkte betreiben, Mitarbeiter*innen von Offenen Einrichtungen, Jugendpfleger*innen sowie an alle Menschen, die sich für die Offene Kinder- und Jugendarbeit einsetzen wollen

Vielfalt - Wir leben sie ! Doku 2021

Die Ausrichtung des Projekts in 2021 orientiert sich an neuen Inhalten, die aktuelle Herausforderungen und Entwicklungen der Vielfalt - Projekte aufgreifen. Am Ende des Jahres stellen wir fest, dass Projekt mittlerweile zu einem "nachhaltigen inklusiven Projekt" entwickelt hat.

Argumentationshilfe `Jugendarbeit & Schule´

Die vorliegende Handreichung hat das Ziel, Fachkräften in der OKJA Kriterien an die Hand zu geben, die eine begründete und qualifizierte Entscheidung für oder gegen die Zusammenarbeit mit Schule sowie die Ausgestaltung der Kooperation im konkreten Einzelfall erleichtern sollen.

Wir machen das - grenzenlos! Ein Zwischenbericht

Das Projekt `Wir machen das - grenzenlos!´ hat Halbzeit und wir blicken auf ein Jahr voller Unsicherheiten und Herausforderungen, aber auch auf viele wichtige Erfahrungen zurück in der Frage, wie wir `Partizipation´ nachhaltig in der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit etablieren können.

Vielfalt - Wir leben sie ! Doku 2020

"Neue Wege" als Herausforderung aber auch als Gewinn für das Projektjahr `Vielfalt - Wir leben sie 2020!"

GEMA

GEMA Tarif „WR-KJA“ für die Kinder- und Jugendarbeit

Die GEMA bietet seit 2018 den Tarif „WR-KJA“ für die Musiknutzung in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit an. Mitglieder einer der vier Trägergruppen der AGOT-NRW können hier auf die Preise der GEMA Normaltarife folgende Nachlässe erhalten: 15 % Nachlass im Rahmen des Sozial- und Kulturtarifes Dieser Nachlass ist beim WR-KJA Tarif für Hintergrundmusik von der GEMA schon eingerechnet, kann aber bei Konzerten und Veranstaltungen mit Tanz ebenfalls geltend gemacht werden.

Weitere Informationen

Dazu erhalten unsere passiven Mitglieder zusätzlich 20 % als Gesamtvertragsnachlass mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendeinrichtung e.V. Die AGOT-NRW e.V. ist Mitglied der BAG OKJE und vertritt hier die Träger und Einrichtungen in NRW, wodurch unsere passiven Mitglieder an dieser Vergünstigung partizipieren können. Voraussetzung dafür ist eine aktuelle Mitgliedsbestätigung der AGOT-NRW e.V. Der Gesamtvertragsnachlass kann für alle GEMA Rechnungen in Anspruch genommen werden.
Grundlage für die Berechnung im Tarif „WR-KJA“ ist der GEMA „Fragebogen zur Musiknutzung“, in dem Umfang und Form der Musiknutzung in der jeweiligen Einrichtung abgefragt werden. Auf dieser Grundlage erstellt die GEMA Ihnen ein Vertragsangebot. Die Angaben sollten sorgfältig gemacht werden, denn sie bestimmen die Höhe der künftigen Zahlungen an die GEMA!!!

Mehr Informationen - FAQs

Im Folgenden haben wir zu den üblichen Formen der Musiknutzung in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit die wichtigsten Informationen und die häufigsten „Fragen & Antworten“ zum „WR–KJA“ Tarif zusammengestellt.

Hintergrundmusik

demnächst

Fernsehen und Film

Demnächst

Konzerte und Tanz

Demnächst

"Viel Veranstalter"

Demnächst

MPLC - Rahmenvertrag zur Filmlizenzierung

Die Vorführung von Filmen und Videos ist ein attraktives Angebot im Standardprogramm von Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Dabei wird aber oft vergessen, dass die rechtmäßige Nutzung gekaufter oder entliehener Filmwerke nur auf die Vorführung im privaten Bereich beschränkt ist.

Um auch die im Handel gekauften, in Videotheken entliehenen oder durch den legalen Download erworbenen Filmwerke als öffentlich nutzbares Angebot einzusetzen, benötigen alle Veranstalter eine gültige Berechtigung des Rechtsinhabers, um nicht gegen das Urheberrecht zu verstoßen (§ 52 Abs. 3 UrhG).

Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen e.V. können für die öffentliche Film- oder Videovorführung in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit einen vergünstigten Rahmenvertrag zur Filmlizenzierung mit MPLC (Motion Picture Licensing Corporation) abschließen. Er bietet sich für alle Einrichtungen an, die regelmäßig Filmnachmittage oder ähnliche Veranstaltungen im Programm haben.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder-und Jugendeinrichtungen hat mit MPLC einen Rahmenvertrag abgeschlossen, den auch die Mitglieder der Landesverbände für ihre Einrichtungen nutzen können. Mit dieser sogenannten „Schirmlizenz“ dürfen beliebig viele Filme vor beliebig vielen Zuschauern gezeigt werden. Es ist keine Voranmeldung und keine Berichterstattung nach der Vorführung an MPLC erforderlich.

Für die Mitglieder der BAG wird beim Erwerb der Schirmlizenz ein Rabatt in Höhe von 20 Prozent auf den regulären Lizenzbetrag eingeräumt. Den Antrag findet ihr hier: https://agot-nrw.de/MPLC_ANTRAG.pdf
Weitere Informationen zum Urheberrecht und zur öffentlichen Vorführung von Filmwerken finden Sie hier: https://agot-nrw.de/BAG-OKJE_MPLC_VDF-GVU_Information.pdf

Bitte beachtet, dass jede Einrichtung, die Filme vorführen will ihre eigene Lizenz braucht – ein Träger kann keinen Rahmenvertrag abschließen, der dann für mehrere Einrichtungen gelten soll. Jedes Jugendhaus braucht seinen eigenen Vertrag!

Die Mitgliedschaft bei der BAG muss bei Beantragung der MPLC-Schirmlizenz entsprechend nachgewiesen werden. Hier bitte die Geschäftsstelle der AGOT informieren, wir stellen dann die entsprechende Mitgliedsbestätigung aus. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt zunächst 365 Tage. Sie verlängert sich anschließend automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien bis 3 Monate vor Vertragsende wirksam kündigt.

Bitte beachten!

  • Die in der MPLC-Schirmlizenz inbegriffenen Filmwerke dürfen nur in nicht-gewerblichen, öffentlichen Aufführungen in den teilnehmenden Einrichtungen gezeigt werden.
  • Open-Air-Veranstaltungen sind nicht gestattet.
  • für die Aufführung der Filmwerke darf kein Eintritt erhoben werden.
  • die öffentliche Werbung und Ankündigung von Aufführungen mit dem Filmtitel ist grundsätzlich nicht gestattet, also auch kein Hinweise auf der Webseite, in Schaukästen oder der Tagespresse. Allerdings darf die jeweilige Einrichtung im Rahmen von üblichen Informationen, z. B. öffentliche Aushänge (Schwarzes Brett) innerhalb der Einrichtungen auf die Filmvorführung hinweisen. Es besteht somit ein „Außenwerbeverbot“ um die wirtschaftlichen Interessen der Kinobetreiber zu wahren.

Und auch dies ist noch wichtig!
MPLC vergibt nur die Rechte für die Aufführung der Bilder! Das Recht zur Aufführung des im Film enthaltenen Soundtracks/der Filmmusik muss gesondert bei der GEMA eingeholt (und bezahlt) werden. Einrichtungen, die bei der GEMA über den WR-KJA Tarif eine Lizenz für Hintergrundmusik abgeschlossen haben brauchen hier nichts mehr zu unternehmen, da die Nutzung von Filmmusik damit abgedeckt ist.

Die Motion Picture Licensing Company (MPLC) vergibt Lizenzen für die öffentliche Nutzung zahlreicher Filme. Weltweit vertritt MPLC über 900 Urheber. Dazu zählen unter anderem Filmstudios und Verleiher wie 20th Century Fox, Warner Bros., Walt Disney, Universal Pictures, Sony Pictures, Dreamworks und Paramount Pictures, aber auch verschiedene nationale und internationale Produktionsunternehmen. Eine komplette Liste der Studios finden Sie auf www.mplc-film.de. Für weitere Informationen zur Lizenzierung und zu den damit verbundenen Vorgaben kontaktiert gerne die MPLC: MPLC Deutschland GmbH | Motion Picture Licensing Company Bahnhofstr. 54 67157 Wachenheim

Bei Nachfragen wendet euch bitte an unsere Geschäftsführerin Nina Hovenga:

Telefon: 0211 / 239 457 85
Mobil: 0151 / 463 646
nina.hovenga@agot-nrw.de

Förderung in NRW

Kinder- und Jugendförderplan des Landes

Mit dem Kinder und Jugendförderungsgesetz - (3. AG-KJHG – KJFÖG) wurde die Landesregierung verpflichtet, für jede Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen. Dieser enthält die Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendförderung auf Landesebene. In den Richtlinien gibt es genauere Informationen zu den einzelnen Förderpositionen.

Auf den Seiten der Landesjugendämter (LVR & LWL) finden sich alle wichtigen Informationen rund um den Kinder- und Jugendförderplan. Neben den allgemeinen Informationen (Fördergrundlagen, Richtlinien, Merkblätter, Vordrucke etc.) sind es vor allem drei Einsteiger-Videos zur KJFP-Förderung, die den Einstieg für weniger erfahrene in der Fördermittel Thematik erleichtern!