In vielen Kommunen gab es Verwirrung um die Wiederöffnung der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, da ein Erlass vom 5.5. und eine Pressemitteilung vom 6.5. unterschiedliche Daten zum Zeitpunkt der Wiedereröffnung gab.
Nun ist geklärt: Der Erlass ist bindend, die Einrichtungen können also unter Berücksichtigung der Einschränkungen öffnen. Dringend angeraten ist ein Kontakt zu den Kommunalen Jugendämtern. Auch die Landesjugendämter und die Trägergruppen der freien Träger stehen für Beratung zur Verfügung.