Die Wiederöffnung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit und somit auch der Einrichtungen der Offenen Kinder und Jugendarbeit in Zeiten von Corona ist mit vielen Unsicherheiten und Fragen Verbunden.
Unter Beteiligung von Jugendämtern, G5 und Ministerium haben die Lanschaftsverbände (LWL/LVR) die „FAQ zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Jugendförderung“ auf den Weg gebracht.
Das Dokument wird stetig weiter entwickelt und liegt nun in der 12. Fortschreibung vor. Jede Woche werden weitere Fragen gesammelt und danach veröffentlicht. Die Aktuelle Corona-Schutzverordnung gilt weiterhin bis zum 31.08.2020.
200825_FAQ Corona JUFÖ_LWL_LVR_G5_12te Fortschreibung