Neue CoronaSchV gültig ab dem 29.03.2021

Die neue CoronaSchV liegt vor. Sie gilt ab Montag den 29.03.2021. Die Änderungen sind wie immer gelb markiert. Aus dem wöchentlichen `jour fix´ können wir leider nur berichten, dass Angebote in den Osterferien unter den seit Wochen bestehenden Form stattfinden können!
 
Das bedeutet:
 
In den Osterferien nicht zulässig sind:
– Tagesausflüge
– Ferienfreizeiten
– Stadtranderholungen
– Ferienreisen mit Kindern und Jugendlichen
 
Abweichend davon sind gemäß der aktuellen CoronaSchVO, die bis zum 18.04.2021 gültig ist, in den Osterferien folgende Angebote zulässig:

– für bis zu 20 Kinder bis einschließlich 14 Jahre im Freien;
– für bis zu 5 junge Menschen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren in Räumlichkeiten.
– 1:1-Präsenzangebote für junge Menschen (ohne Altersangabe)

Bleibt gesund!

coronaschvo_ab_29.03.2021