„Willkommenstopf Ukraine“ – Sonderförderung!

Seit mehreren Wochen gibt es Krieg in der Ukraine. Es ist ein Krieg, der bisher mehr als fünf Millionen Menschen, Männer*, Frauen*, aber auch insbesondere (unbegleitete) Kinder und Jugendliche zur Flucht gezwungen hat. Geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine können sich dabei, wie alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland, auf die Offene Kinder und Jugendarbeit in NRW verlassen.

Alle Kinder und Jugendlichen müssen in diesen Zeiten unterstützt werden. Es gilt sowohl die aus der Ukraine geflüchteten Kinder und Jugendlichen aufzufangen, als auch diejenigen, die vor einigen Jahren geflohen sind und durch die Geschehnisse eine Retraumatisierung erfahren oder sich als „Geflüchtete zweiter Klasse fühlen“, aber auch um diejenigen die hier sind und bei der Verarbeitung der Bilder und
Eindrücke Unterstützung benötigen – die vielleicht auch mit der räumlichen Nähe des Krieges nicht umgehen können.

Um entsprechende Angebote zu schaffen, ermöglichen wir ab sofort eine Sonderförderung aus einem eingerichteten „Willkommenstopf Ukraine“. Möglich wird diese Förderung durch Projektmittel des Projekts „Vielfalt-Wir leben sie! 2022“, welches aus der Titelgruppe 68 des Landes NRW gefördert wird.
ALLE Einrichtungen, die Mitglied in einer der fünf Trägergruppen der AGOT-NRW sind, können Anträge stellen, unabhängig davon, ob sie bereits Projektmittel bei „Vielfalt-Wir leben sie!“ beantragt haben oder nicht.

Finanziert werden können Aktivitäten in, an und um Unterbringungen für Menschen mit Fluchthintergrund, in den OTs oder im Stadtteil. Ziel ist es, Brücken in die Einrichtung zu bauen. Finanziert werden können Sprachmittler*innen, zusätzliches pädagogisches Personal, dabei Personal-, Honorar- und Sachkosten (allerdings keine Kleinstbeträge). Die Mindestsumme für eine Antragsstellung beträgt 1000 Euro, die Maximalsumme 5000 Euro.
Der Antrag muss schriftlich auf Briefpapier per E- Mail an
info@agot-nrw.de eingereicht werden und darf eine DIN A4 Seite nicht überschreiten. Folgende Inhalte müssen enthalten sein: Name der Einrichtung, Name der Ansprechperson, Adresse inkl. E-Mail, Telefon,
Rahmenbedingungen/Ausgangssituation, Zielgruppe, Bedarfe, Finanzplan.

Es gibt keine Antragsfrist, Aktuell stehen allerdings nur begrenzte Finanzmittel zur Verfügung. Sobald ein deutlicher Mehrbedarf durch eingegangene Anträge erkennbar ist, werden wir uns um weitere Gelder bemühen.

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