Neue Informationen zur CoronaSchV und FAQs in der 39. Fassung!

Seit dem 15.05. (bis vorerst 04.06.) gilt eine neue veränderte CoronaSchV. Dementsprechend wurde auch der Erlass des MKFFI angepasst und die FAQs in der 39. Fassung liegen jetzt auch vor.

U.a. wurden die folgende Punkte aktualisiert, weiter erläutert oder ergänzt:

  • Punkt 1.2 und 1.12: Veränderungen bei den Angeboten in der Kinder- und Jugendförderung gem. § 7 Abs 1a CoronaSchVO
  • Punkt 1.4 – 1.8: Erläuterungen zur ‚Bundesnotbremse‘ ab einem 7-Tages-Inzidenzwert von über 165 (s. Punkt 1.4 – 1.8)
  • Punkt 2.1: Hinweise zu Angeboten in den Pfingst- und Sommerferien (In der aktuellen CoronaSchVO gibt Hinweise es noch keine Aussagen zu möglichen Angeboten in den Sommerferien.)
  • Punkt 6.6 + 6.7: Hinweise zu neuen Impfmöglichkeiten für alle Tätigen in Einrichtungen und Diensten in der Kinder- und Jugendhilfe

Die Änderungen und Neuerungen sind wieder farbig gekennzeichnet.

KORREKTUR 30. Erläuterungserlass CoronaSchVO und IfsG ab 15.05.2021

210518_39. FAQ_Corona_JuFö_MKFFI-LJAE-G5

Bleibt gesund!