Kinderrechte ins Grundgesetz – AGOT-NRW sieht weiteren Handlungsbedarf!

Die Koalitionsparteien haben sich nach langem und zähem Ringen auf eine Formulierung für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz geeinigt.

Die Arbeitsgemeinschaft Offene Türen NRW (AGOT-NRW) begrüßt, dass es zu einer abschließenden Einigung der Koalitionspartner gekommen ist. Gleichwohl stellen wir fest, dass der vorliegende Entwurf unzureichend ist und weit hinter dem zurückbleibt, was die UN-Kinderrechtskonvention formuliert hat.

Die Regierung spricht u.a. davon „…das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen“ und „der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren.“ Diese Formulierungen sind viel zu schwach, als dass sie den (Rechts-)Status von Kindern entscheidend verbessern würde. Das Kindeswohl muss Kern aller Betrachtung und allen Handelns sein und dafür bedarf es zwingend einer vorrangigen Berücksichtigung. Der Artikel 3 der UN Kinderrechtskonvention formuliert dies eindeutig.

Daher ist die hier angestrebte Ausgestaltung als bloße Staatszielbestimmung unzureichend. Es braucht aktive Kinderrechte, die neben dem Recht von Kindern auf Schutz und Förderung auch das Recht auf Beteiligung an allen Entscheidungsprozessen enthält, die sie betreffen. Beteiligungsrechte beinhalten dabei auch weitaus mehr als nur `rechtliches Gehör verschaffen´. Der rechtliche Aspekt ist dabei nur ein Teil eines umfassenderen Verständnisses von Kinderbeteiligung, wie wir es verstehen und täglich in den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit vor Ort praktizieren. Die Corona-Pandemie hat eindrücklich aufgezeigt, wie die Rechte von Kindern allzu oft übergangen werden und wie groß der Handlungsbedarf zur Etablierung von Kinderrechten noch ist. Das Grundgesetz muss diejenigen, die am meisten Schutz bedürfen, besonders in den Blick nehmen.

Im politischen Diskurs werden und müssen ständig Kompromisse gefunden werden. Bei der Formulierung von Artikeln zum Grundgesetz muss aber die Handlungsmaxime sein, starke Gesetze und diesem Fall starke Kinderrechte zu verabschieden – wie sie die UN-Kinderrechtskonvention bereits vor über 30 Jahren formuliert hat – und es darf nicht das Prinzip des kleinsten gemeinsamen Nenners gelten. Aus diesem Grund fordern wir alle demokratischen Parteien auf, die Kinderrechte so im Grundgesetz zu verankern, dass sie die ihnen zustehende Relevanz in unserer Gesellschaft erhalten können.

 

Die AGOT-NRW vertritt die Interessen von 1200 nordrhein-westfälischen Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (Jugendzentren, Spielmobile, Abenteuerspielplätze, etc.) in freier Trägerschaft.