Leitfaden und Checkliste für Träger und Fachkräfte zum Kinder- und Jugendfördergesetz

Das „Kinder- und Jugendförderungsgesetz – KJFöG NRW“ ist das 3. nordrhein-westfälische Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz für den Bereich der Jugendhilfe, dem „Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG“. Es ist zum 1. Januar 2005 in Kraft getreten und regelt das Nähere über Inhalt und Umfang der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes in Nordrhein-Westfalen.

Mit seinen umfassenden Beteiligungsrechten und den für das Land und die Kommunen festgeschriebenen „Gewährleistungsverpflichtungen“ ist das neue KJFöG sicherlich ein sehr fortschrittliches Ausführungsgesetz, das auch die langjährig eingeforderte Planungssicherheit für das Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendarbeit schaffen kann.

Leitfaden und Checkliste soll den Trägern und Fachkräften im Bereich der nordrhein-westfälischen Offenen Kinder- und Jugendarbeit als eine erste Orientierungshilfe bei der Umsetzung der neuen landesgesetzlichen Vorgaben dienen. Weiteres Ziel ist es, die Aktivitäten der freien Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit vor Ort, insbesondere auch ihre Mitwirkung in den kommunalen Jugendhilfeausschüssen, zu stärken.

An Leitfaden und Checkliste haben Brigitte Kempkes, Norbert Kozicki und Norbert Hubweber mitgewirkt.

AGOT-NRW (Hrsg.)

Offene Kinder- und Jugendarbeit braucht Zukunft!

Zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes – KJFöG NRW – auf der örtlichen Ebene

Leitfaden und Checkliste für Träger und Fachkräfte

Düsseldorf 2006, 20 Seiten/A5 (vergriffen)