Neue CoronaSchV gültig ab dem 14.02.2021

Die neue CoronaSchV NRW mit Gültigkeit bringt für die OKJA keine Veränderungen. Angebote in Präsenz sind weiterhin untersagt! Auch alle anderen Reglungen für die OKJA haben bestand! Die neue Verordnung gilt zunächst bis zum 21. Februar 2021.

23. Erläuertungserlass CoronaSchVO – MKFFI ab 14.02.2021

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