#stimmefürdiejugend!

Gemeinsame Lösungen des Arbeitskreises G5 für die neue Landesregierung

Wie wir junge Menschen besser beteiligen

Der Arbeitskreis G5 sieht die neue Landesregierung vor der Herausforderung, eine kontinuierliche, politische Gestaltung der Lebensphasen Kindheit und Jugend zu ermöglichen im Sinne von und mit jungen Menschen. Für dieses Ziel ist eine Bereitschaft in allen Politikbereichen erforderlich, die Interessen und Bedürfnisse junger Menschen zu berücksichtigen, in Entscheidungen einzubeziehen und ihre Interessenvertretungen aktiv in die entsprechenden Positionsfindungen einzubinden.

Umfangreiche, wirksame und kontinuierliche Kinder und Jugendbeteiligung erreicht die neue Landesregierung durch die Entwicklung und Umsetzung von Beteiligungsstrategien auf ministerieller Ebene.
Wissenschaftlich fundierte Kinder und Jugendbeteiligung erreicht die neue Landesregierung bspw. durch die professionelle Befragung junger Menschen und die Errichtung von Gremien für Gesetzesfolgenabschätzung.

Lebensnahe Kinder- und Jugendbeteiligung erreicht die neue Landesregierung durch Etablierung verpflichtender und vielfältiger Beteiligungsformate auf kommunaler Ebene. 
Unkomplizierte und schnelle Kinder- und Jugendbeteiligung erreicht die neue Landesregierung durch die Konsultation der landeszentralen Träger der Jugendförderung.


Wie die Jugendförderung ihr Potential voll entfaltet

Der Arbeitskreis G5 sieht die neue Landesregierung in der Verantwortung, die Dynamisierung des Kinder und Jugendförderplans beizubehalten und seine Ausstattung zu erhöhen. Der Schwerpunkt der neuen Landesregierung muss auf Stärkung der Strukturen in der gesamten Jugendförderung liegen. Die Erfahrungen mit Dynamisierung, Erhöhung und Strukturstärkung haben den Akteuren der Jugendförderung Sicherheit und langfristige WachstumsPerspektive verschafft. Stabile und langfristige Strukturen schaffen Planungssicherheit.

Die Pandemiefolgen werden sich langfristig auf die Landschaft der Jugendförderung auswirken, auch in finanzieller Hinsicht. Die Mittel, die bis Ende 2023 über das Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“ vom Land NRW bereitgestellt werden, müssen darüber hinaus fest im Kinder- und Jugendförderplan des Landes integriert werden. Gleichzeitig braucht es wie bisher eine angemessene Projektförderung, um neuen Akteur*innen im Feld der
Jugendförderung einen Einstieg zu ermöglichen.

Was die Jugendförderung aus Krisenzeiten gelernt hat

Der Arbeitskreis G5 sieht die neue Landesregierung vor der Aufgabe, die besonderen Bedarfe junger Menschen genauer wahrzunehmen. Kinder und Jugendliche wollen sich mit Gleichaltrigen treffen und sich frei bewegen rfen. Daher dürfen Freiräume, in denen junge Menschen sich begegnen, nicht mehr eingeschränkt werden: kein Lockdown für Einrichtungen der Kinder und Jugendförderung.

Die Jugendförderung bietet auch in schweren Zeiten attraktive und flexible Angebote für junge Menschen an. Sie kann vielfältige und wirksame digitale Angebote kurzfristig umsetzen. Auch in Krisenzeiten bleibt sie Expert_in für die Lebenswelten junger Menschen.

Die Aufgaben werden mehr, die Personaldecke bleibt gleich. Für gleichbleibende Qualität bei bürokratischem und organisatorischem 
Mehraufwand bedarf es einer Erhöhung der Ressourcen für die Jugendförderung.
Entscheidend wird sein, die Jugendförderung über die Zeit der CoronaPandemie hinaus langfristig auch in der neuen Legislaturperiode krisenfest zu gestalten und strukturell zu verankern.

Wie wir die Prävention von Gewalt stärken

Der Arbeitskreis G5 sieht die neue Landesregierung gut beraten, das Landeskinderschutzgesetz konsequent umzusetzen und das Thema
Gewaltprävention nicht zu eng auf den Bereich der sexualisierten Gewalt zu beschränken. Für einen vollumfänglichen Kinder und Jugendschutz braucht es neben adäquaten Qualifizierungsmöglichkeiten für die Mitarbeitenden insbesondere eine personelle Ausstattung der Jugendförderung, die eine Umsetzung ermöglicht und so zum Schutz junger Menschen beitragen kann.

Mit dem neuen Landeskinderschutzgesetz wird auch die Entwicklung von Kinderschutzkonzepten als Auftrag für die Organisationen der Jugendförderung deutlich. Hier bedarf es partizipativer Prozesse in den Einrichtungen und Angeboten, die auch kontinuierlich fortentwickelt werden müssen. Dafür braucht es personelle Ressourcen, aber auch finanzielle Unterstützung. Gleichfalls müssen Präventions und Schutzkonzepte auch rassismuskritisch, diversitätssensibel und somit auch intersektional mitgedacht und erweitert werden.

Die Jugendförderung ist zudem an den angestrebten kommunalen Netzwerken zu beteiligen.

Über den Arbeitskreis G5

Der Arbeitskreis G5 hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Jugendpolitik in Nordrhein-Westfalen kritisch zu begleiten, gemeinsame Aktivitäten zu entwickeln und sich gegenseitig über den Stand der Arbeit zu informieren. In der zurückliegenden Jahren standen die Entwicklungen zur Schaffung eines Jugendfördergesetzes (3. AG KJHG) sowie die Aktivitäten zur vollen Umsetzung dieses Gesetzes im Vordergrund der Arbeit von G5.

Im Frühjahr 2006 starteten die landesweiten Träger der Jugendarbeit in G5 die Volksinitiative „Jugend braucht Vertrauen!“ mit dem Ziel, das Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW incl. der gesetzlich festgelegten Förderhöhe von 96 Mio. Euro für die Kinder- und Jugendarbeit vollständig umzusetzen.

Im Arbeitskreis G5 sind die landeszentralen Organisationen der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit vertreten: 

  • Arbeitsgemeinschaft Offene Türen NRW e. V.
  • Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit NRW
  • Landesjugendring NRW
  • Landesvereinigung Kulturelle Jugendarbeit NRW
  • Paritätisches Jugendwerk NRW