Prävention sexualisierter Diskriminierung und sexualisierter Gewalt

Mit dem 2022 in Kraft getretenen Landeskinderschutzgesetz NRW  sind die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit aufgefordert, Konzepte mit Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt sowie Machtmissbrauch in der Einrichtung zu entwickeln. 

Die AGOT-NRW hat sich mit dem Gesetz kritisch auseinandergesetzt und dazu folgende Position formuliert (s.u.). Die AGOT NRW fordert darin u. a. weitere Maßnahmen und die Bereitstellung ausreichender Ressourcen, um das wichtige Thema weiter voranzubringen und so Kinder und Jugendliche umfassend zu stärken und Gewalt entgegenzuwirken.