nationalen Bildungsbericht

Der Nationale Bildungsbericht wird im Auftrag der Kultusministerkonferenz (KMK) sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) erstellt. Grundlage ist die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern vom Frühjahr 2004, im zweijährigen Rhythmus einen gemeinsamen Nationalen Bildungsbericht vorzulegen, der als Rechenschaftslegung über das gesamte Bildungssystem dienen soll. Ziel des Berichtes ist es, durch eine langfristig angelegte und kontinuierliche Betrachtung des Bildungswesens in seiner Gesamtheit Veränderungen frühzeitig erkennbar zu machen und auf diese Weise Hinweise für politisches Handeln zu liefern.

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